BitTorrent – es kommt darauf an, was man daraus macht!

(Erstveröffentlicht am 26.05.2005, durch Streaming ist der Aufhänger zwischenzeitlich ein wenig aus der Mode. Leider nicht aus der Mode ist – siehe Nachbemerkung – die Verlagerung der Verbrechensbekämpfung ins weite Vorfeld. Ich sage nur „potentieller Gefährder“ – potentiell sind wir alle gefährlich!)

Oder auch: Für die einen ist es ein Distributionskanal, für die anderen die größte Bedrohung seit 9/11.

U.S. Jacks Torrent Site

… what the government is calling the first criminal law enforcement action against BitTorrent users. […] The raids came less than a week after the Motion Picture Association of America publicly slammed BitTorrent for accelerating the spread of a pirated copy of Revenge of the Sith.

Prix Ars Electronica: Sonderpreis für BitTorrent

… Das „genial einfache Prinzip“ der Superdistribution von BitTorrent würde „Künstlern auf gemeinschaftliche Art und Weise helfen, ihre Arbeit auch weiterhin im Sinne der ‚free software‘-Idee zur Verfügung stellen zu können“.

What is BitTorrent?

BitTorrent is a free speech tool.

BitTorrent gives you the same freedom to publish previously enjoyed by only a select few with special equipment and lots of money. („Freedom of the press is limited to those who own one“ — journalist A.J. Liebling.)

What is BitTorrent? (Text von damals®, Mai 2005)

Worum es geht? Um die Freiheit, Profite zu machen (StarWars, Film- & Musikindustrie), um die Freiheit (lies: technische Möglichkeit) Kunstwerke zu verteilen (Ars Electronica), um die Freiheit (lies: ethische Möglichkeit), mit dem persönlichen Computer Dinge zu tun, die einem persönlich gefallen – auch widerrechtliche.

Die Film- & Musikindustrie ist im Augenblick der Meinung, widerrechtliches schon in den Ansätzen bekämpfen zu dürfen. Eine Art „Minority Report“ PreCrimeUnit. „Er hat ans Raubkopieren gedacht – sofort verhaften!“

Auch Windows Longhorn wird wahrscheinlich mit einer PreCrime-Funktion ausgestattet sein, die es ein für alle mal verhindert, dass der Benutzer etwas verbotenes tut

Das aber selbstverständlich nur, bis findige Leute entweder den einen Fehler in der Software-Schicht namens NGSCB (Next Generation Secure Computing Base) entdecken. Oder der Markt (das sind im Zweifel Sie, verehrter Leser!) einfach kein Longhorn kaufen, sondern bei Windows XP oder gar Windows 2000 bleiben. Oder mal Linux installieren. Oder sich einen Mac kaufen (wobei man sich beim Film-affinen Steven Jobs nicht sicher sein kann, dass er uns auch einen Kopierschutz auf’s Auge drückt).

Leider greift dieses PreCrime-Gehabe immer weiter um sich. Die Umkehr der Beweislast steht kurz bevor. „Beweisen Sie uns, dass Sie

  • nicht zu schnell gefahren sind
  • nicht die Lyrics ihrer Lieblings-CD auswendig gelernt haben(Verstoß gegen das Urheberrecht, wenn Sie den Song ohne Lizenz von der Gema unter der Dusche singen!)
  • nicht zum Randalieren auf die WM wollen (Vorbeuge-Gewahrsam gegen bekannte Fußball-Rowdies.)
  • nicht geklaut haben (Sie heben doch sicher von allem die Rechnung auf, oder?)
  • nicht den X umgebracht haben“ (Wir haben da Gene am Tatort gefunden, die den Ihren verdammt ähnlich sehen!)

Das werden lustige Zeiten!

Update 2021: Der Trend zur Verlagerung der Strafbarkeit ins Vorfeld ist leider seit 2005 ungebrochen. Nicht nur in Sachen Software-/Film-/Musik-Piraterie, sondern in eigentlich allen Grundrechts-relevanten Bereichen.

Beispielsweise diskutiert im lawblog:

Das grundsätzliche Problem ist hier die extreme Vorverlagerung der Strafbarkeit. Strafbar ist quasi schon die Vorbereitung der Vorbereitung. Deshalb steht der § 89aStGB auch auch bei Kritikern im Geruch der Verfassungswidrigkeit. Der Bundesgerichtshof sieht dies jedoch – zumindest bislang – anders.

Vorbereitung der Vorbereitung (lawblog.de, André Bohn)

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